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Oktoberfest – Wichtige Information für alle Festbesucher:innen unter 16 Jahren
Ein Einlass ist erst ab dem 14. vollendeten Lebensjahr möglich! Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, die unser Fest auch nach 24:00 Uhr in Begleitung einer Aufsichtsperson im Sinn des § 2 Z 4 lit. b Oö. Jugendschutzgesetzes besuchen, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung („Muttizettel“) der bzw. des Erziehungsberechtigten mitbringen und Weiterlesen…








