Ein Einlass ist erst ab dem 14. vollendeten Lebensjahr möglich!

Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, die unser Fest auch nach 24:00 Uhr in Begleitung einer Aufsichtsperson im Sinn des § 2 Z 4 lit. b Oö. Jugendschutzgesetzes besuchen, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung („Muttizettel“) der bzw. des Erziehungsberechtigten mitbringen und diese beim erstmaligen Einlass unaufgefordert dem Sicherheitspersonal vorweisen!

❗ ACHTUNG: Eine nachträgliche Vorlage, etwa erst kurz vor Mitternacht, ist nicht möglich!

Die durch die Erziehungsberechtigten festgelegten Aufsichtspersonen haben dafür zu sorgen, dass die ihrer Aufsicht unterstehenden Jugendlichen die Jugendschutzbestimmungen einhalten. Die Erziehungsberechtigten haben bei der Übertragung der Aufsicht sorgfältig und verantwortungsbewusst vorzugehen. Die Aufsichtspflicht durch die Aufsichtsperson gilt ab Beginn des Veranstaltungsbesuchs.

Bitte haltet daher beim Eintritt bereit:

✅ Schriftliche Einverständniserklärung (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
✅ Gültigen Lichtbildausweis des:der Jugendlichen
✅ Gültigen Lichtbildausweis der Aufsichtsperson

Wir ersuchen um Verständnis, dass ohne rechtzeitig vorgewiesene Einverständniserklärung für Jugendliche unter 16 Jahren ein Aufenthalt über 24:00 Uhr hinaus nicht zulässig ist und das Veranstaltungsgelände zu verlassen ist!

Vielen Dank für eure Mithilfe bei der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und auf ein gelungenes Fest!

Kategorien: News

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